|
|
Beitragsordnung
| Aufnahmegebühr |
|
| Kinder bis 16 Jahre |
20,- € |
| Jugend bis 20 Jahre |
50,- € |
| Erwachsene ab 21 Jahre |
105,- € |
| Familienmitglieder (bei einem voll zahlenden Mitglied) |
20,- € | |
| Beitrag |
Kinder & Jugendliche bis 20. LJ |
Erwachsene ab 21. LJ |
| Verbandsanteil |
35,- € |
44,- € |
| Vereinsanteil |
42,- € |
96,- € |
| Jahresbeitrag |
77,- € |
140,- € |
| ruhende Mitgliedschaft |
40,- € |
60,- € | Der Betrag ist zahlbar bis 31.03.2010
Arbeitsstunden
|
| §1 |
Jedes Mitglied hat die Pflicht jährlich 10 (mit Beginn der Bauphase 20) Arbeitsstunden zur Werterhaltung der Vereinsobjekte zu leisten.
|
| §2 |
Die Abrechnung erfolgt zum 01.12. für das ablaufende Kalenderjahr. Alle nicht nachgewiesenen/geleisteten Arbeitsstunden werden dem Mitglied mit 10,-€ je Stunde in Rechnung gestellt. Mehr geleistete Arbeitsstunden können nicht vergütet/gutgeschrieben werden.
|
| §3 |
Die geleisteten Arbeitsstunden sind zentral im Arbeitsstundenbuch durch ein Vorstandsmitglied oder einen Beauftragten zu registrieren. Für den Nachweis geleisteter Arbeitsstunden ist jedes Mitglied selbst verantwortlich.
|
| §4 |
Von den Festlegungen über die Arbeitsstunden sind folgende Mitglieder befreit: - Vorstandsmitglieder und auf Beschluss des Vorstandes - namentlich genannte Personen (z.B. aktive Leiter des Schießens, Übungsleiter mit Vertrag). |
|