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Beitragsordnung

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Gebührenordnung

 

Beitragsordnung

Aufnahmegebühr  
Kinder bis 16 Jahre 20,- €
Jugend bis 20 Jahre 50,- €
Erwachsene ab 21 Jahre 105,- €
Familienmitglieder (bei einem voll zahlenden Mitglied) 20,- €


Beitrag Kinder & Jugendliche bis 20. LJ Erwachsene ab 21. LJ
Verbandsanteil 35,- € 44,- €
Vereinsanteil 42,- € 96,- €
Jahresbeitrag 77,- € 140,- €
ruhende Mitgliedschaft 40,- € 60,- €
Der Betrag ist zahlbar bis 31.03.2010

Arbeitsstunden

§1 Jedes Mitglied hat die Pflicht jährlich 10 (mit Beginn der Bauphase 20) Arbeitsstunden zur Werterhaltung der Vereinsobjekte zu leisten.

§2 Die Abrechnung erfolgt zum 01.12. für das ablaufende Kalenderjahr. Alle nicht nachgewiesenen/geleisteten Arbeitsstunden werden dem Mitglied mit 10,-€ je Stunde in Rechnung gestellt. Mehr geleistete Arbeitsstunden können nicht vergütet/gutgeschrieben werden.

§3 Die geleisteten Arbeitsstunden sind zentral im Arbeitsstundenbuch durch ein Vorstandsmitglied oder einen Beauftragten zu registrieren. Für den Nachweis geleisteter Arbeitsstunden ist jedes Mitglied selbst verantwortlich.

§4 Von den Festlegungen über die Arbeitsstunden sind folgende Mitglieder befreit:
- Vorstandsmitglieder und auf Beschluss des Vorstandes
- namentlich genannte Personen (z.B. aktive Leiter des Schießens, Übungsleiter mit Vertrag).